Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

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Bezieht ein Student für seine Zweitausbildung, zur Bestreitung des allgemeinen Unterhalts, ein Stipendium, mindert dieses nicht zwingend die Werbungskosten. So entschied zumindest das FG Köln in seinem Urteil vom 15.11.2018 – 1 K 1246/16. Da ein Stipendium sowohl die Kosten der allgemeinen Lebensführung als auch zur Begleichung von Bildungsaufwendungen dient, kann ein Stipendium nur anteilig die Werbungskosten reduzieren (im entschiedenen Fall minderten lediglich 30% die Werbungskosten).