Neues bei der doppelten Haushaltsführung

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Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 26.09.2018, 7 K 3215/16 geurteilt, dass selbst ein Lebensmittelpunkt im Heimatort besteht, auch wenn die ganze Familie den doppelten Haushalt am Tätigkeitsort hat. Als Grundlage dafür sah das Finanzgericht es als ausreichend an, dass der Steuerpflichtige seinen Zahnarzt und seine Mitgliedschaft im Angelverein am Heimatort aufrecht erhielt.